Wintergarten anbauen: Möglichkeiten und Rechtliches
Wintergarten anbauen: Möglichkeiten und Rechtliches
Wenn Sie einen Wintergarten anbauen möchten, haben Sie verschiedene Möglichkeiten, wozu dieser dienen primär dienen soll: beispielsweise als Wohnraumerweiterung, als Lichtquelle oder als Gewächshaus. Auch die Ausrichtung gen Sonne sowie den Standort am Haus (Erdgeschoss, unterer Balkon, Obergeschoss) sollten Sie bewusst wählen. Doch bevor Sie Ihren Wintergarten anbauen können, ist eine Baugenehmigung erforderlich. Wir erklären, was Sie bedenken müssen und welche Möglichkeiten Sie haben.
Bevor Sie einen Wintergarten anbauen und darin entspannen können, gibt es Rechtliches zu bedenken.
Inhaltsverzeichnis
Anbaumöglichkeiten
Wenn Sie einen Wintergarten anbauen möchten, sind Sie leider nicht völlig frei in Ihrer Planung. Anders als bei einem Neubau, bei dem der Wintergarten von Anfang an mit eingeplant wird, müssen Sie sich bei einem nachträglichen Anbau an den örtlichen Gegebenheiten orientieren. Zunächst gilt es, sich zu entscheiden, ob es ein Wintergarten oder ein Wohnwintergarten werden soll. Der Bundesverband Wintergarten e.V. schlägt zur Unterscheidung folgende Definitionen vor:
Unter einem Wintergarten versteht man einen geschlossenen Gebäudeanbau, der mindestens eine Wandfläche und eine Dachfläche aus größtenteils lichtdurchlässigem Werkstoff besitzt, ob beheizt oder unbeheizt ist in diesem Fall irrelevant.
Ein Wohnwintergarten ist hingegen für die ganzjährige Nutzung als Wohnraum (siehe auch Wintergarten als Wohnraumerweiterung) gedacht. Das heißt: Er ist im Winter beheizbar sowie im Sommer kühlbar – dank natürlicher Beschattung, Lüftung, Verglasung, Heizung und Sonnenschutz.
Was die Dämmung von Dach, Boden und Wänden betrifft sowie die Ausrichtung gen Sonne, sollten Sie sich im Vorfeld Gedanken machen. Alle Infos hierzu finden Sie in unserem Ratgeberbeitrag, in dem wir erklären, wie Sie einen Wintergarten selber bauen können.
Rechtliches: Genehmigung und Co.
Wenn Sie einen Wintergarten anbauen möchten, gibt es rechtlich einige Dinge zu beachten:
Baugenehmigung
In den meisten deutschen Bundesländern ist ein Wintergarten, der an ein bestehendes Haus oder Gartenhaus angebaut werden soll, einreichungspflichtig. Das bedeutet, dass Sie das zuständige Bauamt davon in Kenntnis setzen und zugehörige Bauunterlagen einreichen müssen. Dieses entscheidet, ob eine Baugenehmigung erforderlich ist oder nicht. Gibt es ortsübliche Auflagen für den Anbau, unterrichtet das Amt Sie auch darüber. Achtung: Beginnen Sie nicht mit den Baumaßnahmen, wenn Sie das Amt nicht informiert haben. Ansonsten droht schlimmstenfalls der Abriss.
Bauantrag stellen: So gehen Sie vor
Stellen Sie den Bauantrag beim zuständigen Bauamt.Fügen Sie dem Formblatt zum Bauantrag folgende Unterlagen bei:
Lageplan des Grundstücks, amtlich anerkannt, Maßstab 1:500
Gebäude- und Grundstücksberechnungen
Bauzeichnungen des Wintergartens
Etwaige zusätzliche Bauzeichnungen bei Veränderungen am bestehenden Haus
Berechnungen des Statikers
Baubeschreibung des Herstellers
Wärmeschutznachweis
Ab welcher Größe brauchen Sie eine Baugenehmigung?
Je nach Bundesland unterscheiden sich die Regeln hinsichtlich der Notwendigkeit einer Baugenehmigung. Wir zählen auf, ab welcher Größe Sie wo eine brauchen:
Da sich die Richtlinien hin und wieder ändern, empfiehlt es sich, vor Baubeginn beim zuständigen Bauamt nachzufragen oder einen Fachmann zur Beratung hinzuzuziehen. Geben Sie einfach Ihre Stadt oder Postleitzahl in die Suchmaske ein und finden Sie jemanden in Ihrer Nähe.
Ob zum Arbeiten oder für Ihre Pflanzen: Wenn Sie einen Wintergarten anbauen, brauchen Sie meist eine Genehmigung.
Wintergarten anbauen: Kosten der Baugenehmigung
Die Kosten, die Sie für eine etwaige Baugenehmigung einberechnen sollten, sind von unterschiedlichen Faktoren abhängig. Unter anderem beeinflusst der Standort des Wintergartens, die Anzahl der zu bearbeitenden Dokumente sowie der dazu benötigte Zeitaufwand den endgültigen Preis. In der Regel ist aber davon auszugehen, dass eine Baugenehmigung mit etwa 10 % der Baukosten zu Buche schlägt.
Dabei setzen sich die Kosten zusammen aus der Beauftragung eines Architekten, der gegebenenfalls die Beauftragung eines Statikers übernimmt, wenn dieser benötigt wird. Außerdem sind darin Genehmigungskosten enthalten, die rund 0,5 % der Gesamtbaukosten betragen und die Kosten für die Beschaffung der notwendigen Dokumente.