Steingarten verboten: Was ist tatsächlich erlaubt?

Zunächst einmal die gute Nachricht: Echte Steingärten sind weiterhin erlaubt. Schottergärten dagegen sind je nach Wohnlage ein echtes Problem, denn sie sind in Deutschland fast überall verboten worden. Was es mit den Verbot von Steingärten oder Schottergärten auf sich hat und was Sie tun können, zeigen wir in diesem Ratgeberbeitrag auf.

Inhaltsverzeichnis

Steingarten verboten
Ein Steingarten unterscheidet sich deutlich von Schottergärten wie diesem, die vielerorts verboten wurden.

Diese Gärten fallen unter das Verbot

Ein Garten ohne Rasen klingt verlockend, schließlich spart man sich das Bewässern des Rasens sowie das lästige Rasenmähen. Ein Schottergarten scheint die einfachste Lösung zu sein. Schottergärten bestehen ausschließlich aus Kies, Splitt, Geröll oder dem namensgebenden Schotter und weisen kaum bis keine Vegetation auf. Sind Pflanzen vorhanden, sind diese blütenlos und bieten keine Nahrung und Lebensraum für Tiere und Insekten. Solche Gärten sind mittlerweile vielerorts verboten, da sie dazu führen, dass vor allem in Städten zu wenig Grün vorherrscht. Das hat weitreichende Konsequenzen, wie etwa schlechte Luft, heißes Klima und Artensterben. Am besten sind möglichst naturnahe Gärten wie auch Vorgärten, die der einheimischen Tier- und Pflanzenwelt zugute kommen. Wie das geht, erklärt unsere Anleitung zum Thema  tierfreundlichen Garten anlegen.

Hier sind Schottergärten verboten

Nicht überbaute Flächen müssen begrünt werden – das verlangt jedenfalls die Landesbauordnung. Leidglich Einfahrten und Wege sind hiervon ausgenommen. Somit sind eigentlich auch alle spärlich bepflanzten Schottergärten ohnehin schon von Amts wegen verboten.

Dass sich viele nicht daran halten, ist jedoch in vielen Gärten Deutschlands Realität. Einige Bundesländer sind daher dazu übergangen, ein explizites Verbot gegen Schottergärten auszusprechen. Andere berufen sich dagegen auf ihre Bauordnung. 

  • Baden-Württemberg zieht für sein Schottergärten-Verbot den §21a des Naturschutzgesetzes heran.
  • Bayern verweist in seinem Verbot auf Art. 7 der Bayerischen Bauordnung, während in Erlangen und Würzburg seit 2020 ein Verbot gegen Schottergärten gilt.
  • Berlin beruft sich auf §8 der Berliner Bauordnung.
  • Brandenburg beruft sich auf §8 der Brandenburgischen Bauordnung.
  • Bremen verweist auf §8 der Bremischen Landesbauordnung. 
  • Hamburg beruft sich in seinem Verbot auf §9 der Hamburgischen Bauordnung.
  • Das Bundesland Hessen verlangt mit Verweis auf §8 der Hessischen Bauordnung, dass freie Grundstücksflächen sowohl wasserdurchlässig als auch begrünt sein müssen – auch solch eine Formulierung bedeutet de facto das Aus für den Schottergarten.
  • Mecklenburg-Vorpommern verweist auf die Regelungen in §8 der Landesbauordnung.
  • Niedersachsen beruft sich bei seinem Verbot auf den §9 der Niedersächsischen Bauordnung.
  • Einige Städte in Nordrhein-Westfallen (z. B. Dortmund, Xanten, Paderborn und Herford) sind ebenfalls dazu übergangen, Schottergärten in Neubaugebieten zu verbieten.
  • Rheinland-Pfalz beruft sich auf §10 Absatz 4 der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz.
  • Saarland hat noch kein generelles Verbot.
  • Sachsen hat derzeit noch kein Verbot gegen Schottergärten.
  • Sachen-Anhalt beruft sich in seinem Verbot auf §8 Absatz 2 der Landesbauordnung.
  • In Schleswig-Holstein ist der Bau eines Schottergartens nach §8 der Landesbauordnung verboten.
  • Thüringen hat derzeit noch kein landesweites Verbot ausgesprochen.

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Was passiert bei einem Verstoß?

Findet die Bauaufsichtsbehörde bei einer Prüfung heraus, dass gegen die Bauordnung verstoßen und ein Schottergarten errichtet wurde, müssen Sie diesen in der Regel auf eigene Kosten zurückbauen. In einigen Städten und Gemeiden droht auch ein Ordnungswidrigkeitsverfahren und hohe Bußgelder.

Warum sind Schottergärten verboten?

Schottergärten gelten als ordentlich, leicht zu gestalten und pflegeleicht. Letzteres ist jedoch jedoch fernab der der Erfahrung. Nach einiger Zeit sprießen Unkraut und Moose zwischen den Fugen hervor, die den ordentlichen Eindruck zunichte machen und nur schwer zu entfernen sind (siehe Unkraut entfernen). Und auch Laub und Staub lassen den Schottergarten schnell abgenutzt aussehen.

Schottergärten verfügen meist nur über wenige blütenlose, immergrüne Pflanzen. Diese bieten Insekten wie Bienen und Hummeln, aber auch Tieren wie Vögeln und Eidechsen, nicht genug Lebensraum und Nahrung. Die Artenvielfalt wird dadurch drastisch gefährdet. Aufgrund der fehlenden Pflanzen wird zudem weniger Staub und CO2 aus der Luft gefiltert und kein Sauerstoff produziert.

Da der kahle Boden kein Wasser aufnehmen kann, kommt es häufiger zu Überschwemmungen. Der Schotter heizt sich an warmen Sommertagen stark auf und strahlt diese an die Umgebung ab, was die Temperaturen unangenehm heiß erscheinen lässt. Der Kühlungseffekt durch Verdunstung bleibt ohne Pflanzen aus. Der Schotter verstärkt zudem den Straßenlärm, da die Schallwellen vom harten Gestein abprallen.

Schottergaerten-Verbot
Schottergärten nehmen Insekten und Tieren die Lebensgrundlage und beschleunigen das Artensterben.

Steingärten weiterhin erlaubt

Sie haben bereits einen Steingarten oder wollen einen Steingarten anlegen, in dem auch etliche Pflanzen beherbergt sind? Ist das der Fall, müssen Sie sich vor nichts fürchten, denn auch in einem Steingarten werden Pflanzen kultiviert. Steingartenpflanzen wie etwa die Alpen-Aster sorgen somit genau für das, was auch herkömmliche Gärten leisten: Sie produzieren saubere Luft, speichern Regenwasser und bieten die Lebensgrundlage für Tiere und Insekten. Und auch die vielen Steine sind dann kein Problem mehr. Gerade Eidechsen fühlen sich auf den warmen Steinen wohl und finden hier einen wichtigen geschützten Lebensraum, den eine reine Schotterwüste nicht bieten kann.

Ein weiterer Vorteil ist der geringere Bedarf an Wasser. Möchten Sie also einen Garten besitzen, der wenig Wasser benötigt, ist ein Steingarten die ideale Alternative zum Schottergarten und anderen gängigen Garten. Weitere Gartenvarianten, die wenig Wasser erfordern, finden Sie in unserem Ratgeberbeitrag Garten ohne Gießen.

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