Was tun, wenn eine Baugenehmigung nötig ist?
Den Antrag auf Baugenehmigung für ein Gartenhaus müssen Sie beim für Ihren Wohnort zuständigen Bauamt einreichen. Lassen Sie den Antrag am besten von einem Experten ausfüllen, da dieser weiß, welche Faktoren es zu beachten gilt und welche Informationen dem Bauamt vorliegen müssen. Achten Sie außerdem darauf, den Antrag frühzeitig einzureichen, da die Bearbeitungszeit je nach Wohnort einige Monate in Anspruch nehmen kann.Wenn Sie beispielsweise im Frühjahr ein Gartenhaus bauen möchten, sollten Sie die Baugenehmigung bereits im Herbst des vorigen Jahres beantragen. So haben Sie genug Zeit, etwaige Unklarheiten zu klären. Für die Genehmigung wird eine Gebühr – meist ca. 0,5 % des Rohwertes Ihres künftigen Gartenhauses – fällig. Die Baugenehmigung ist 3 Jahre gültig, kann aber um weitere zwei Jahre verlängert werden.Ausnahme: Bei Kleingartenanlagen – sogenannten Schrebergärten – ist eine Baugenehmigung für ein Gartenhaus erst ab einer Fläche von 24 m² nötig oder wenn dieses als dauerhafter Wohnsitz genutzt werden soll.