Jahreszeit beachten
Vom 1. März bis zum 30. September gilt ein generelles Fällverbot, welches nur in dringenden Ausnahmefällen per Genehmigung aufgehoben wird. Auch der Rückschnitt ist in dieser Zeitspanne nicht überall erlaubt. Dies dient vor allem dem Schutz brütender Vögel. Ohne eine explizite Genehmigung für das Baumfällen müssen Sie mit erheblichen Strafen rechnen – mancherorts drohen Strafen in Höhe von bis zu 50.000 €. So mancher Baumbesitzer greift in solchen Situationen zu härteren Mitteln, wie etwa Chemikalien oder Nägeln. Aber auch die mutwillige Beschädigung eines Baumes wird mit Bußgeldern verhängt. Oftmals hilft nur warten oder die Nennung eines besonders triftigen Grundes, wie etwa starke Sturmschäden.