Baum richtig fällen: Anleitung für die sichere Holzgewinnung
Das Fällen eines Baumes sollte gut geplant sein. Erfahren Sie in unserer Anleitung, wie Sie Bäume richtig fällen.
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Mehr Alle PreisvergleicheBäume sind aus ökologischer Sicht schützenswert, weshalb das Fällen von Bäumen häufig einer Genehmigung bedarf – auch im eigenen Garten. Neben der Baumart sind vor allem der Umfang und die Jahreszeit, in der die Fällung stattfinden soll, entscheidend für die Erfordernis oder den Verzicht einer Baumfällgenehmigung.
Hierbei regelt Baumschutzverordnung vor Ort, wann Sie eine Genehmigung zur Baumfällung benötigen. Denn je nach Bundesland und Gemeinde können die Vorschriften voneinander abweichen. Dies gilt auch dann, wenn sich der Baum auf Ihrem Grundstück befindet. Die einzelnen Regelungen basieren alle auf dem § 14 BNatSchG, Bundesnaturschutzgesetz.
Erfahren Sie in diesem Beitrag, welche Bäume Sie nur mit einer Genehmigung fällen dürfen, welche Vorschriften Sie dabei beachten müssen und wann Sie getrost zur Axt und Co. greifen dürfen.
In der Regel dürfen Obstbäume sowie Bäume mit einem Stammumfang von max. 60 cm gefällt werden. In einigen Städten kann der Umfang auch bis zu 80 cm betragen. Zudem benötigen Nadelbäume häufig keine Genehmigung. Neben dem Umfang ist aber auch die Art entscheidend. Die meisten Laubbäume sind geschützt.
In manchen Fällen kann also trotz des Fällverbots eine Baumfällgenehmigung erteilt werden. Hierfür muss u.a. einer der folgenden Gründe für eine Baumfällung vorliegen:
Unrechtmäßiges Fällen ist eine Ordnungswidrigkeit und wird mit hohen Geldstrafen geahndet – teilweise bis zu 50.000 €. In einigen Bundesländern hängt die Höhe der Geldstrafe auch davon ab, wie viele Bäume ohne Genehmigung gefällt wurden und steigt mit der Anzahl der gefällten Bäume entsprechend an. Beachten Sie außerdem, dass andere Personen (z. B. Nachbarn) Sie jederzeit beim Ordnungsamt oder Umweltamt für eine illegale Baumfällung melden können. Beugen Sie dem mit einer Baumfällgenehmigung vor – diese erhalten Sie bereits für 20 bis 80 Euro.
Sie können den Antrag sowohl formlos stellen als auch die Formulare der für Sie zuständigen Behörde benutzen. In Ihrem Antrag muss die Lage des Grundstücks samt Gemarkung und Flurstücknummer genannt werden. Beide Angaben finden Sie in Ihrem Grundbuch. Einige Internetseiten, wie etwa https://leitungsauskunft-online.de, bieten jedoch auch eine Suchfunktion, um einfach über die Adresse Ihre Nummern zu finden.
Weiterhin muss die Art und Größe des Baumes genannt sind. Mithilfe einiger Apps lässt sich schnell feststellen, um welche Baumart es sich handelt. Sehr wichtig ist zudem der Stammumfang sowie der Kronendurchmesser des Baumes.
Zu guter Letzt darf auch eine gute Begründung nicht fehlen. In einigen Formularen werden Sie zusätzlich dazu aufgefordert, zu erklären, warum es aus Ihrer Sicht keine Alternative zum Baumfällen gibt. Beigelegte Fotos und Skizzen helfen dabei, dem Antrag mehr Gewicht zu verleihen. Je besser Sie den Fall dokumentieren, desto vielversprechender sind Ihre Erfolgschancen.
Manch einer wird sich die Frage stellen, warum es Baumbesitzern so schwer gemacht wird, einen störenden Baum zu fällen. Die strengen Vorschriften dienen jedoch gleich mehreren Zwecken, denn Bäume erfüllen eine ganze Reihe an wichtigen Aufgaben im Ökosystem, darunter:
Insbesondere in Städten ist es wichtig, dass es zu keinem Baummangel kommt, denn ein Baummangel kann schnell zu weitreichenden Problemen führen.
Zwischen Anfang Oktober und Ende Februar dürfen Sie Bäume fällen, sofern Sie eine Genehmigung besitzen oder es sich um einen Baum handelt, der von der örtlichen Baumschutzsatzung ausgenommen ist. Ein strenges Baumfällverbot gilt dagegen in fast allen Bundesländern für die Zeit zwischen dem 1. März und dem 30. September. Dies dient dem Schutz von brütenden Vögeln und deren Nachwuchs. Nur in Ausnahmesituationen kann von dieser Regel abgewichen werden, denn der Nestschutz hat eine hohe Priorität.
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